Hüttenordnung

  1. Die Bielatal – Hütte SBB des ist eine Selbstversorgerhütte. Daraus ergeben sich für die Nutzer besondere Pflichten. Jeder Hüttennutzer muss sich in der Hütte und deren Umfeld rücksichtsvoll verhalten. Lärmbelästigungen jeder Art müssen unterbleiben. Das Abbrennen von Lagerfeuern ist aus Gründen des Brand- und Umweltschutzes verboten ! Das Grillen unter den überdachten Terrassenbereich der Hütte und des Sanitärgebäudes ist grundsätzlich verboten ! Beim Grillen mit dem Massivgrill ist ausschließlich Grillkohle zu verwenden. Die Benutzung von Holz ist verboten!
  2. Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist Hüttenruhe ! In der Hütte und deren Umfeld muss völlige Ruhe herrschen. Frühaufsteher dürfen die Hüttenruhe nicht stören.
  3. In der Hütte müssen Hausschuhe getragen werden. Beim Schlafen ist die Benutzung eines Schlafsackes bzw. Hüttenschlafsackes Pflicht. Bei der Benutzung des Sanitärgebäudes wird das Tragen von Badeschuhen oder ähnlichen empfohlen.
  4. In der gesamten Hütte und im Sanitärgebäude besteht absolutes Rauchverbot und ebenso Verbot offenen Lichtes !
  5. Das Mitbringen von Haustieren zur Hütte, wie Hunde, Katzen usw., sowie deren möglicher Aufenthalt in der Hütte, im Sanitärgebäude und im gesamten umzäunten Freigelände der Hütte ist nicht gestattet.
  6.  Beim Verlassen der Hütte müssen alle Fenster, die Hüttentür, das Sanitärgebäude und das Eingangstor verschlossen werden.
  7. Benutztes Geschirr, Gläser, Besteck, Töpfe, Tiegel etc. gründlich reinigen und entsprechend der Beschilderung an den Schränken aufräumen. Zum Spülen von Geschirr, Gläsern und Besteck steht eine Geschirrspülmaschine zur Verfügung.
  8. Bei Benutzung des Ofens ist nach Durchbrennen des Holzes die Ofentür zu verschließen ! Weiterhin ist keine glühende Asche in die Mülltonnen zu kippen. Für evtl. auftretende Schäden an den Mülltonnen haftet der Verursacher !
  9. Vor der Abreise müssen von den Hüttennutzern alle benutzten Schlafräume, die Gänge, das Sanitärgebäude, die Küche und der Aufenthaltsraum gründlich gereinigt werden. Außerdem müssen die Heizkörperregler auf die Stellung ( * ) gedreht werden. Bei Aufenthalten über drei Tage muss die Hütte auch zwischendurch gereinigt werden. Bei anfallendem Müll muss die Mülltrennung ( Grüner Punkt ) beachtet werden. Das angefallene Leergut, wie Flaschen und Gläser müssen die Hüttennutzer wieder mitnehmen. Am Parkplatz unterhalb der Ottomühle befinden sich Sammelbehälter.
  10. Die Eintragung in das Hüttenbuch muss durch jeden Hüttennutzer sofort nach der Anreise erfolgen! Das Hüttenbuch ist gleichzeitig das Übernachtungsanmeldebuch. Dabei muss die vollständige Adresse, das Geburtsdatum und die DAV Sektion eingetragen werden. DAV Mitglieder müssen zur Gewährung der ermäßigten Übernachtungsgebühr ihre Mitgliedschaft durch Vorlage ihres gültigen DAV Ausweises nachweisen, andernfalls muss die Übernachtungsgebühr in voller Höhe entrichtet werden. Die Übernachtungsgebühren werden durch den Hüttenwirt entsprechend des Gebührenaushanges kassiert. Jeder Hüttenutzer geht für die Dauer seines Aufenthaltes einen Mietvertrag ein, dessen wesentlicher Bestandteil die Hüttenordnung ist, ohne dass es ausdrücklich seiner Zustimmung bedarf. Die Übernachtungsgebühren und Übernachtungsbedingungen sind dem gesonderten Aushang zu entnehmen.
  11. Jegliche Vornahme von Veränderungen an der Einrichtung der Hütte, wie das Umstellen von Betten, Regalen und anderer Einrichtungsgegenstände ist grundsätzlich nicht gestattet.
  12. Das Parken im Hüttengelände ist nur bei Übernachtungen auf den ausgewiesenen Parkflächen mit eine Parkerlaubnis gestattet. Diese gibt der Hüttenwirt gegen eine Kaution von 5,00 € für die Aufenthaltsdauer aus.
  13. Das Zelten im Hüttengelände ist nur in Ausnahmefällen bei voll belegter Hütte und ausschließlich nur für Angehörige in der Hütte übernachtenden Gruppen nach vorheriger Genehmigung durch den Hüttenwirt auf der Zeltwiese gestattet. Dazu gibt der Hüttenwirt gegen eine Kaution von 10,00 € eine sichtbar am Zelt zu befestigende Zelterlaubnis aus. Zeltler müssen sich als solche ebenfalls im Hüttenbuch eintragen.
    Die Kaution wird bei Abgabe der jeweiligen Erlaubnis bei der Abreise vom Hüttenwirt zurückerstattet.
  14. Für jede vorsätzliche, fahrlässige oder anderweitige Beschädigung der Hütte, des Sanitärgebäudes und deren Einrichtung oder an den Baulichkeiten im umzäunten Freigelände ist in jedem Fall der Verursacher schadensersatzpflichtig! Schäden sind sofort dem Hüttenwirt oder der SBB Geschäftsstelle Dresden zu melden. (SBB Geschäftsstelle Mo.-Fr.: 0351 / 494 1415). Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder deren Begleitpersonen verantwortlich.
  15. Das Hausrecht wird namens des SBB vom Hüttenwirt oder bei Anwesenheit eines vom SBB Bevollmächtigten ( Hüttenreferent / Hüttenwart ) auch von diesen ausgeübt. Deren Anweisungen muss unbedingt Folge geleistet werden.
  16. Wer gegen diese Hüttenordnung verstößt, kann von den unter Pkt. 15 gen. Personen der Hütte verwiesen werden.
  17. Am Abreisetag ist die Hütte bis spätestens 11:00 Uhr zu reinigen und zu räumen. Nach Räumung und Reinigung (gem. Pkt. 9 dieser Hüttenordnung) ist die Hütte und der Hüttenschlüssel dem Hüttenwirt zu übergeben. Dieser kann beifestgestellten Mängeln sofort notwendige Nachreinigungsarbeiten anordnen. Die Fahrzeuge der Hüttengäste können am Abreisetag nach Absprache mit dem Hüttenwirt noch bis abends ca.17:00 Uhr im Hüttengelände verbleiben.

Hüttenwirt:     Fam. Haustein, Ottomühle Nr. 14, 01824 Rosenthal-Bielatal, Tel.: ( 035033 ) 71538